Bevor Klärschlamm aufgebracht werden kann, ist die Absprache mit den Landwirten, welche Felder und zu welchem Zeitpunkt gedüngt werden soll erforderlich. Die folgende Bodenuntersuchung zeigt ob die Aufbringung möglich ist. Bei PH-Werten unter 5,5 bzw. Überschreitung von Grenzwerten ist keine Düngung möglich.
Bei geeigneten Flächen erfolgt die Anlieferung mittels LKW von der Kläranlage.
Die Streuung erledigt meistens der Maschinenring oder Landwirt mit geeigneten Streuern.
Die notwendigen Wiegescheine und Abgabebestätigungen besorgt die Fa.Duscher mit Einholung der notwendigen Unterschriften und den Versand der Abgabebestätigungen mit dazugehöriger Bodenanalyse und Klärschlammuntersuchung.